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Retentionsrecht

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Betreibung auf Pfandverwertung

Rechtsgebiet:
Retentionsrecht
Stichworte:
Retentionsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Will der Retentionsgläubiger sich aus dem Retentionsgut bezahlt machen, muss er die Betreibungsart der Betreibung auf Pfandverwertung wählen.

Frist

  • „Unterlässt der Vermieter oder Verpächter die Betreibung innert zehn Tagen, „so erlischt für die betreffende Forderung der Retentionsbeschlag, und der Miet-(Pacht-)zinsschuldner kann vom Betreibungsamt Ausscheidung der Gegenstände aus der Retentionsurkunde verlangen, soweit sie nicht für eine andere Forderung gültig noch retiniert werden können“ [FRITSCHE/WALDER, a.a.O., Rz 30 zu § 63, S. 530]

Die Abläufe der Betreibung auf Pfandverwertung sind im Einzelnen:

  • Betreibungsbegehren
    • https://law.ch/lawinfo/forderungseinzug-inkasso/betreibungsbegehren
  • Zahlungsbefehl
    • https://law.ch/lawinfo/rechtsoeffnung-rechtsoeffnungsverfahren/formelles#betreibung-rechtsvorschlag
  • ev. Rechtsvorschlag
    • https://law.ch/lawinfo/rechtsvorschlag/
  • ev. Beseitigung des Rechtsvorschlags (Rechtsöffnung)
    • https://law.ch/lawinfo/rechtsoeffnung-rechtsoeffnungsverfahren/
  • Nichtanwendbarkeit des Deckungsprinzips

Weiterführende Informationen

  • Schuldbetreibung / Konkurs | schuldbetreibung-konkurs.ch
  • FRITZSCHE HANS / WALDER-BOHNER HANS ULRICH, Schuldbetreibung und Konkurs nach schweizerischem Recht, Band II, Zürich 1993, § 63, Rz 1 ff.

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