LAWINFO

Retentionsrecht

QR Code

Retentionsrecht des Lagerhalters

Rechtsgebiet:
Retentionsrecht
Stichworte:
Retentionsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gesetzliche Grundlage

  • OR 485 Abs. 3

Berechtigter

  • Lagerhalter

Retentionsgegenstand

  • Lagergut

Forderung

  • Lagergeld
  • Auslagen, die nicht aus der Aufbewahrung selbst erwachsen sind, wie
    • Frachtlohn
    • Zoll
    • Ausbesserung
  • Kein Anspruch auf
    • Ersatz der Generalunkosten (diese sollten durch das Lagergeld abgedeckt sein)

Besonderheit

  • Retentionsrecht solange der Besitz des Retentionsgutes oder die Verfügung über die Warenpapiere dauert

Weitere Voraussetzungen gemäss OR 895 ff.

Weiterführende Informationen

  • Dieses Retentionsrecht besteht auch bei der gewöhnlichen Hinterlegung [vgl. OR 472 ff.], kraft der Generalklausel von ZGB 895, sofern und soweit die Hinterlegung entgeltlicher Natur ist [vgl. OR 472 Abs. 2].

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.