LAWINFO

Retentionsrecht

QR Code

Konkurseröffnung über Schuldner

Rechtsgebiet:
Retentionsrecht
Stichworte:
Retentionsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei Zahlungsunfähigkeit des Retentionsschuldners besteht ein Retentionsrecht unter erleichterten Voraussetzungen, ein sog. „Notretentionsrecht“ [vgl. ZGB 897]:

  • Zahlungsunfähigkeit des Schuldners
  • Retentionsrecht auch für nicht fällige Forderungen
  • Retentionsrecht trotz entgegenstehender Verpflichtung (Ausnahme: Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit des Retentionsschuldners)

Die Konkurseröffnung über den Schuldner hat in Bezug auf die Ausübung des Retentionsrechtes folgende Konsequenzen: 

  • Der Gläubiger kann an Sachen, die nach Konkurseröffnung über den Schuldner in seinen Besitz gelangen, kein Retentionsrecht ausüben. Die Sachen sind nämlich dem Verfügungsrecht des Schuldners entzogen.
  • Der Gläubiger kann an Sachen, die vor Konkurseröffnung aufgrund des uneingeschränkten schuldnerischen Verfügungsrechts in seinen Besitz gelangen, sein Retentionsrecht ausüben.

Verwertungsvoraussetzungen

Eine Verwertung setzt gemäss ZGB 898 dreierlei voraus:

  • Keine anderweitige Sicherstellung
  • Obliegenheit des Retentionsgläubigers, den Retentionsschuldner über seine Verwertungsabsicht zu benachrichtigen
  • Pflicht zur Verwertung von Namen- oder Ordrepapieren durch den Betreibungs- oder Konkursbeamten

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.