Rechtliche Informationen zum Retentionsrecht als Realsicherheit in der Schweiz
Checklisten
Checkliste: Retentionsrecht: Voraussetzungen, Entstehung und Verwertung
Retentionsrechts-Voraussetzungen
Recht des Gläubigers, zur Sicherung seiner Forderung bewegliche Sache und / oder Wertpapiere zurückbehalten, sofern folgende Grundsätze erstellt sind:
Verwertungsunzulässigkeit, wenn die öffentliche Ordnung oder die Natur der Sache die Verwertung ausschliessen
Zurückbehaltungsrecht ohne Verwertungsbefugnis kann vereinbart werden, wenn die Natur der Sache die Verwertung ausschliesst
Retentionsgegenstand muss mit Willen des Schuldners im Besitze des Gläubigers sein
Retentionsrecht des gutgläubigen Gläubigers auch an nicht dem Schuldner gehörenden Sachen, sofern nicht Rechte von Dritten aus früherem Besitz entgegenstehen
Zwischen Forderung und Retentionsgegenstand muss ein Zusammenhang bestehen [ZGB 895 Abs. 1]
Der Zusammenhang von Forderung und Retentionsgegenstand wird unter Kaufleuten bejaht, wenn Forderung und Retentionsgegenstand aus ihrem geschäftlichen Verkehr herrühren [ZGB 895 Abs. 2]
Vor Fälligkeit der Retentionsforderung wirkt das Retentionsrecht nur bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners.
Retentionsrechts-Entstehung
Unmittelbar kraft Gesetzes
Zulässigkeit einer vertraglichen Begründung (schuldrechtliches Retentionsrecht)
Zulässigkeit vertraglicher Wegbedingung des Retentionsrechtes (Verzicht)
Retentionsrechts-Verwertung
Abwendung der Verwertung retinierter Sachen durch Leistung einer anderen Sicherheit
Verwertung von Namen- und Ordre-Papiere nur einen Betreibungs- oder Konkursbeamten, durch Vornahme der erforderlichen Handlungen wie Indossament-setzen in Vertretung des Schuldners