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Retentionsrecht

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Rückschaffung beiseitegeschaffter Retentionsgegenstände

Rechtsgebiet:
Retentionsrecht
Stichworte:
Retentionsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Beim besitzlosen Retentionsrecht können heimlich oder gewaltsam fortgeschaffte, dem Retentionsrecht unterworfene Gegenstände innert 10 Tagen seit der Fortschaffung in die Räume zurückbeordert werden [vgl. SchKG 284, Satz 1]. 

Dabei bleiben die Rechte gutgläubiger Dritter vorbehalten [vgl. SchKG 284, Satz 2].

Über strittige Fälle entscheidet der Richter [vgl. SchKG 284, Satz 3].

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